Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge zwischen dem Auftraggeber in seiner Eigenschaft als Unternehmer und der CreyNox GmbH.
Abweichungen von diesen Bedingungen und insbesondere auch Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von der CreyNox GmbH ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt werden.
Die Angebote der CreyNox GmbH sind, sofern nichts anderes angegeben ist, freibleibend und zwar hinsichtlich aller angegebenen Daten einschließlich der Vergütung.
Enthält eine Auftragsbestätigung der CreyNox GmbH Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.
Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus Vertrag, Vollmacht und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die CreyNox GmbH um Gegenstand des vorliegenden Vertragsverhältnisses zu werden.
Die CreyNox GmbH verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung des ihr erteilten Auftrags nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit.
Die CreyNox GmbH kann zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers Aufträge erteilen. Die CreyNox GmbH ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber von dieser Absicht schriftlich zu verständigen und dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an einen Dritten binnen 10 Tagen zu widersprechen.
Die CreyNox GmbH kann auch zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte als Subplaner heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung der CreyNox GmbH Aufträge erteilen. Die CreyNox GmbH ist jedoch verpflichtet den Auftraggeber schriftlich zu verständigen, wenn sie beabsichtigt, Aufträge durch einen Subplaner durchführen zu lassen, und dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an den Subplaner binnen einer Woche zu widersprechen; in diesem Fall hat die CreyNox GmbH den Auftrag selbst durchzuführen.
Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrügen erhoben werden, die ausschließlich durch eingeschriebenen Brief binnen 14 Tage ab Übergabe der Leistung oder Teilleistung zu erfolgen hat.
Ansprüche auf Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen. Ansprüche auf Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden sind von der CreyNox GmbH innerhalb angemessener Frist, die im allgemeinen ein Drittel der für die Durchführung der Leistung vereinbarten Frist betragen soll, zu erfüllen. Ein Anspruch auf Verspätungsschaden kann innerhalb dieser Frist nicht geltend gemacht werden.
Die CreyNox GmbH hat ihre Leistungen mit der von ihr als Fachmann zu erwartenden Sorgfalt (§1299 ABGB) zu erbringen.
Hat die CreyNox GmbH in Verletzung ihrer vertraglichen Pflichten dem Auftraggeber schuldhaft einen Schaden zugefügt, ist ihre Haftung für den Ersatz des dadurch verursachten Schadens - wenn im Einzelfall nicht anders geregelt - bei leichter Fahrlässigkeit wie folgt begrenzt:
Die Haftung bei Folgeschäden und entgangenem Gewinn ist auch bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern im Einzelfall nichts anderes geregelt ist.
Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund zulässig.
Bei Verzug der CreyNox GmbH mit einer Leistung ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist möglich; die Nachfrist ist mit eingeschriebenem Brief zu setzen.
Bei Verzug des Auftraggebers bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die Durchführung des Auftrags durch die CreyNox GmbH unmöglich macht oder erheblich behindert, ist die CreyNox GmbH zum Vertragsrücktritt berechtigt.
Ist die CreyNox GmbH zum Vertragsrücktritt berechtigt, so behält diese den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Entgelt, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers. Weiters findet §1168 ABGB Anwendung; bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers sind von diesem die von der CreyNox GmbH erbrachten Leistungen zu honorieren.
Sämtliche Vergütungen sind mangels abweichender Angaben in EURO erstellt.
In den angegebenen Vergütungsbeträgen ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nicht enthalten, diese ist gesondert vom Auftraggeber zu bezahlen.
Die Kompensation mit allfälligen Gegenforderungen, aus welchem Grunde auch immer, ist unzulässig.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind die vom Fachverband Ingenieurbüros herausgegebenen Unverbindlichen Kalkulationsempfehlungen Vertragsinhalt.
Sofern nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart ist, hat die Zahlung ohne Abzüge binnen 30 Tagen ab Rechnungslegung auf das von der CreyNox GmbH genannte Konto einer Bank mit inländischer Niederlassung zu erfolgen. Im Fall des Zahlungsverzuges sind Zinsen in Höhe von 9,2 % per anno über dem Basiszinssatz der EZB zuzüglich Mahnspesen zu entrichten.
Erfüllungsort für alle Büroleistungen ist der Firmensitz.
Die CreyNox GmbH ist zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber erteilten Informationen verpflichtet.
Die CreyNox GmbH ist auch zur Geheimhaltung ihrer Planungstätigkeit verpflichtet, wenn und solange der Auftraggeber an dieser Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse hat. Nach Durchführung des Auftrages ist die CreyNox GmbH berechtigt, das vertragsgegenständliche Werk gänzlich oder teilweise zu Werbezwecken zu veröffentlichen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.
Die CreyNox GmbH behält sich alle Rechte und Nutzungen an den von ihr erstellten Unterlagen (insbesondere Pläne, Prospekte, technische Unterlagen) vor.
Jede Nutzung (insbesondere Bearbeitung, Ausführung, Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Vorführung, Zurverfügungstellung) der Unterlagen oder Teilen davon ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der CreyNox GmbH zulässig. Sämtliche Unterlagen dürfen daher nur für die bei Auftragserteilung oder durch eine nachfolgende Vereinbarung ausdrücklich festgelegten Zwecke verwendet werden.
Die CreyNox GmbH ist berechtigt, der Auftraggeber verpflichtet, bei Veröffentlichungen und Bekanntmachungen über das Projekt den Namen (Firma, Geschäftsbezeichnung) der CreyNox GmbH anzugeben.
Im Falle des Zuwiderhandelns gegen diese Bestimmungen zum Schutz der Unterlagen hat die CreyNox GmbH Anspruch auf eine Pönale in Höhe des doppelten angemessenen Entgelts der unautorisierten Nutzung, wobei die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzanspruches vorbehalten bleibt. Diese Pönale unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht. Die Beweislast, dass der Auftraggeber nicht die Unterlagen der CreyNox GmbH genutzt hat, obliegt dem Auftraggeber.
Für Verträge zwischen Auftraggeber und der CreyNox GmbH kommt ausschließlich materielles österreichisches Recht zur Anwendung.
Sollte irgendeine Bestimmung dieses Vertrags oder eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung unwirksam, ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit, Gültigkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit, Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit einer dieser Bestimmungen gilt zwischen den Vertragsparteien eine dieser Bestimmung im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahekommende und nicht unwirksame, ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung als vereinbart.
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz der CreyNox GmbH vereinbart.